Unterweisung für Arbeiten an Gasleitungen
12,00 €
Arbeiten an Gasleitungen oder auch der Umgang mit Gas können gefährlich sein. Es ist deshalb wichtig, dass Ihre
Mitarbeiter besondere Vorsicht walten lassen und sich an Regeln halten. Deshalb sollten Sie Ihre Mitarbeiter laut
Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 500, Kapitel 2.31, einmal jährlich zu möglichen Gefahren und notwendigen
Maßnahmen unterrichten. Hierzu gibt es bei uns einen Formularblock „Unterweisung für Arbeiten an Gasleitungen“,
gemäß BGR 500, Kapitel 2.31, auf dem der Mitarbeiter durch seine Unterschrift bestätigt, dass er zu solchen Arbeiten
an Gasleitungen unterwiesen wurde. Der Block enthält 25 Durchschreibesätze.





